ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON ARSENAAL 1824 GRAND CAFÉ UND RESTAURANT
Nachstehend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von: Arsenaal 1824 B.V.
Art. 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- Grand Café und Restaurant: die Orte, an denen Arsenaal 1824 ein Geschäft abschließt.
- Gast: die natürliche oder juristische Person, die mit Arsenaal 1824 einen Vertrag abschließt.
- Begleitpersonen: Personen, die einen Gast im Grand Café und/oder Restaurant begleiten.
- Geschenkkarte: eine von Arsenaal 1824 ausgestellte Geschenkkarte, die den entsprechenden Wert darstellt.
- Vertrag: ein Vertrag zwischen Arsenaal 1824 und dem Gast über die Erbringung einer Leistung durch Arsenaal 1824 an den Gast.
- Umsatzgarantie: ein mit dem Gast vereinbarter Betrag, für den der Gast garantiert, dass der Gast und seine Gruppe zum vereinbarten Zeitpunkt Bestellungen in Höhe von mindestens diesem Betrag aufgeben. Wird dieser Betrag nicht erreicht, so schuldet der Gast Arsenaal 1824 die Differenz.
Art. 2 ALLGEMEINES
- Alle Angebote von Arsenaal 1824 sind freibleibend.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung einer Vereinbarung und einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Vereinbarung Vorrang.
Art. 3 ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DES GASTES
- Beim Besuch des Grand Cafés und/oder Restaurants sind der Gast und seine Begleitung verpflichtet, die Haus- und Verhaltensregeln des Arsenaal 1824 einzuhalten und den zumutbaren Anweisungen des Personals des Arsenaal 1824 jederzeit Folge zu leisten.
- Dem Gast und seiner Begleitung ist es untersagt, selbst mitgebrachte Speisen und/oder Getränke im Grand Café und/oder Restaurant zu verzehren.
- Wenn der Gast und/oder seine Begleitung das Grand Café und/oder das Restaurant mit einem (Haus-)Tier betreten möchte, muss dies mit Arsenaal 1824 abgesprochen werden. Das Betreten des Grand Cafés mit einem (Haus-)Tier ist nur mit Zustimmung von Arsenaal 1824 gestattet. Das Betreten des Grand Cafés und/oder des Restaurants mit einem Begleithund des Gastes und/oder seiner Gruppe ist immer gestattet.
- Arsenaal 1824 kann seine Leistungen jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen oder aussetzen, wenn der Gast und/oder seine Partei eine Verpflichtung aus einem Vertrag nicht erfüllt.
- Der Gast haftet gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die dem Arsenaal 1824 durch einen zurechenbaren Mangel und/oder ein schuldhaftes Verhalten eines Mitreisenden entstehen.
Art. 4 ALLGEMEINE Verpflichtungen von ARSENAAL 1824
- Arsenaal 1824 ist nicht verpflichtet, die Waren des Gastes oder seiner Gruppe in Verwahrung zu nehmen und ist nicht für die Überwachung der Waren des Gastes und/oder seiner Gruppe verantwortlich. Das Mitbringen von Waren in das Grand Café und/oder Restaurant durch den Gast und/oder seine Gruppe erfolgt daher auf Risiko des Gastes und seiner Gruppe.
Art. 5 BEZAHLUNG
- Wenn nach Ansicht von Arsenaal 1824 begründete Zweifel daran bestehen, dass der Gast seine Verpflichtungen gegenüber Arsenaal 1824 ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig erfüllen wird, ist der Gast verpflichtet, auf erste Aufforderung von Arsenaal 1824 eine Anzahlung zu leisten, um Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu bieten. Die Höhe dieser Anzahlung wird von Arsenaal 1824 festgelegt und übersteigt nicht den Betrag, den der Gast nach der Durchführung des Vertrags durch Arsenaal 1824 vernünftigerweise zu zahlen hat.
- Wenn der Gast nach Aufforderung keine Anzahlung leistet, ist Arsenaal 1824 berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen oder zu beenden, ohne dass dies die Verpflichtungen des Gastes aufhebt und ohne dass Arsenaal 1824 verpflichtet ist, dem Gast und/oder seiner Partei eine Entschädigung zu zahlen.
Art. 6 AUFHEBUNG/Änderung
- Der Gast kann mit dem Arsenaal 1824 eine Vereinbarung/Reservierung für den Verzehr von Getränken und/oder Speisen im Grand Café und/oder Restaurant treffen:
I) wenn der Gast und seine Gruppe aus bis zu 9 Personen besteht:
(a) an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag bis 10.00 Uhr zu ändern oder zu stornieren, wenn sich die Vereinbarung auf das Mittagessen bezieht.
b) an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag bis 15.00 Uhr zu ändern oder zu stornieren, wenn sich der Vertrag auf ein Abendessen bezieht.
c) den Vertrag bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Erfüllungszeitpunkt zu ändern oder zu stornieren, wenn die Erfüllung des Vertrages an einem Feiertag oder während einer besonderen Aktion erfolgen soll. Die Bestimmungen unter I) (a) und (b) gelten daher nicht im Falle eines Feiertags oder einer Sondermaßnahme.
II) wenn der Gast und seine Gruppe aus 10-25 Personen besteht:
(a) bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin für die Erfüllung des Vertrags zu ändern oder zu kündigen.
(b) bis zu 80% der ursprünglich vereinbarten Personenzahl bis zu 72 Stunden vor der vereinbarten Leistungszeit ändern oder stornieren.
c) bis zu 90% der ursprünglich vereinbarten Personenzahl bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Leistungszeit ändern oder stornieren.
III) wenn der Gast und seine Gruppe aus 25 oder mehr Personen besteht:
(a) den Vertrag bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Erfüllungszeitpunkt ändern oder kündigen.
b) bis zu 75% der ursprünglich vereinbarten Personenzahl bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin zu ändern oder zu stornieren.
(c) bis zu 85% der ursprünglich vereinbarten Personenzahl bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Leistungszeit ändern oder stornieren.
d) bis zu 90% der ursprünglich vereinbarten Personenzahl bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Leistungszeit zu ändern oder zu stornieren.
- Wird die Vereinbarung/Reservierung nicht spätestens zu dem in Absatz 1 unter I), II) oder III) genannten Zeitpunkt geändert oder storniert, schuldet der Gast dem Arsenaal 1824 100% den vereinbarten Menüpreis +/+ einen Getränkezuschlag von 15,00 € pro Person, die weniger als ursprünglich mit dem Gast vereinbart erscheint.
- Die in Absatz 2 genannte Gebühr wird nicht fällig, wenn Arsenaal 1824 den/die durch die Stornierung zur Verfügung gestellten Tisch/Tische im Grand Café und/oder Restaurant zu dem mit dem Gast vereinbarten Zeitpunkt durch andere Gäste belegen lässt.
- Abweichend von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 kann der Gast einen Vertrag mit Arsenal 1824 abschließen, wenn eine Umsatzgarantie von Arsenaal 1824 mit dem Gast vereinbart wurde:
I) bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Tag, an dem der Vertrag erfüllt werden soll, zu ändern oder zu kündigen.
II) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Tag, an dem der Vertrag erfüllt werden soll, zu ändern oder zu stornieren. In diesem Fall schuldet der Gast einen Betrag von 50% der Umsatzgarantie im Verhältnis zu der Anzahl der Personen, die weniger als ursprünglich vereinbart erscheinen werden. Die dann verbleibende Umsatzgarantie im Verhältnis zur Anzahl der erschienenen Personen gilt in voller Höhe.
III) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Tag, an dem der Vertrag erfüllt werden soll, zu ändern oder zu stornieren. In diesem Fall schuldet der Gast einen Betrag von 50% der Umsatzgarantie im Verhältnis zu der Anzahl der Personen, die weniger als ursprünglich vereinbart erscheinen werden. Die dann verbleibende Umsatzgarantie im Verhältnis zur Anzahl der erschienenen Personen gilt in voller Höhe.
- Stornierungen können nur schriftlich durch den Gast an das Arsenaal 1824, per E-Mail oder über das digitale Online-Kontaktformular auf unserer Website erfolgen.
- Hat der Gast eine Anzahlung gemäß Klausel 5 geleistet, so gelten der Gast und seine Begleitung als nicht erschienen im Sinne von Klausel 6 Absatz 2, wenn der Gast nicht 45 Minuten nach der vereinbarten Zeit im Grand Café und/oder Restaurant eingetroffen ist. Wenn der Gast keine Anzahlung geleistet hat, gelten der Gast und seine Begleitung nach 15 Minuten als nicht erschienen. Das Arsenaal 1824 ist dann von allen Verpflichtungen befreit und der Gast schuldet die in Artikel 6 Absatz 2 genannte Gebühr.
- Wurde mit dem Gast ein Menü vereinbart, ist Arsenaal 1824 berechtigt, dieses nach Rücksprache mit dem Gast zu ändern, sofern Arsenaal 1824 dem Gast eine gleichwertige Alternative anbietet.
- Das Arsenaal 1824 ist berechtigt, den vereinbarten Ort zu ändern, sofern es dem Gast eine gleichwertige Alternative anbietet. Der Gast kann diese Alternative ablehnen. In diesem Fall wird der Vertrag zwischen den Parteien aufgelöst, ohne dass die Parteien sich gegenseitig eine Entschädigung schulden.
Art. 7 BEZAHLUNG
- Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5 über Anzahlungen muss der Gast den Betrag, den er aufgrund einer Vereinbarung über den Verzehr von Getränken und/oder Speisen im Grand Café und/oder Restaurant schuldet, sofort nach Erfüllung der Vereinbarung durch Arsenaal 1824 und somit vor Verlassen des Grand Cafés und/oder Restaurants bezahlen. Die Zahlung erfolgt in bar, per Kreditkarte, Arsenaal 1824-Geschenkkarte oder per Debitkarte.
- Für andere als die im vorstehenden Absatz genannten Verträge gilt für die Forderungen von Arsenaal 1824 eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Wenn und soweit eine rechtzeitige Zahlung nicht erfolgt, kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
Art. 8 GÜLTIGKEIT ARSENAAL 1824 GIFTCARD
- Die Arsenaal 1824-Geschenkkarte kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden.
- Die Arsenaal 1824-Geschenkkarte ist ab Ausstellungsdatum zwei Jahre lang gültig, danach verfällt das Guthaben.
Art. 9 HAFTUNG ARSENAAL 1824
- Arsenaal 1824 haftet nicht für Schäden, die der Gast und/oder seine Begleiter erleiden.
- Wenn Absatz 1 nicht zutrifft, haftet Arsenaal 1824 nur für direkte Sachschäden. Für andere direkte, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust von Beziehungen, Firmenwert, Ansehen, Geschäften oder Verträgen oder entgangene Einsparungen) ist Arsenaal 1824 niemals haftbar.
- Findet Absatz 1 keine Anwendung, ist die Haftung von Arsenaal 1824 auf maximal das Doppelte des Betrages begrenzt, den der Gast Arsenal 1824 schuldet.
- Wenn Absatz 1 nicht anwendbar ist, ist die Haftung von Arsenaal 1824 unbeschadet von Absatz 3 auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung von Arsenaal 1824 gedeckt ist und in dem betreffenden Fall tatsächlich ausgezahlt wurde, zuzüglich der Selbstbeteiligung.
Art. 10 HÖHERE GEWALT
- Höhere Gewalt für Arsenaal 1824 liegt vor, wenn ein Umstand vorliegt, der Arsenaal 1824 nicht zugerechnet werden kann, der aber die Erfüllung des Vertrags durch Arsenaal 1824 in einem solchen Maße behindert, dass die Erfüllung unmöglich oder schwierig wird. In diesem Fall liegt ein nicht zurechenbares Versäumnis von Arsenaal 1824 vor, das ihr nicht angelastet werden kann.
- Als höhere Gewalt gelten unter anderem (aber nicht ausschließlich) der Entzug von Lizenzen, Staatstrauer, die Verhinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, aufgrund derer benötigte Produkte/Artikel nicht geliefert werden können, Personalmangel, Störungen im Gastronomiebetrieb und Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler und regionaler (staatlicher) Stellen.
- Im Falle von höherer Gewalt werden Arsenaal 1824 und der Gast in gegenseitiger Absprache und nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob der Vertrag ausgesetzt oder an die neue Situation angepasst werden kann, z.B. durch Änderung und/oder Verschiebung des Vertrags. Kostensenkungen und/oder Kostenerhöhungen, die sich aus den genannten Anpassungen ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Gastes.
- Erweist sich die Aussetzung oder Anpassung als unmöglich, sind Arsenaal 1824 und der Gast berechtigt, den Vertrag oder den nicht erfüllten Teil wegen höherer Gewalt aufzulösen.
- Das Arsenaal 1824 haftet nicht für Fälle höherer Gewalt. Der Gast sollte sich bei Bedarf gegen die finanziellen Risiken höherer Gewalt versichern.
Art. 11 BESCHWERDEN
- Der Gast kann sich nicht mehr darauf berufen, dass die Leistung von Arsenaal 1824 nicht vertragsgemäß ist, wenn er dies nicht unverzüglich, oder wenn dies nicht möglich ist, innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Gast dies festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, Arsenaal 1824 schriftlich mitgeteilt hat.
- Alle Ansprüche gegen das Arsenaal 1824 verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Gast von ihnen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, bei dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
Art. 12 FOTO-, VIDEO-, TONAUFZEICHNUNG
- Arsenaal 1824 ist berechtigt, Video-, Foto- und Tonaufnahmen von dem Grand Café/Restaurant/Terrasse zu machen, in oder auf dem der Gast und seine Gruppe eventuell auftritt. Arsenaal 1824 ist berechtigt, diese Fotos und Aufnahmen zu Werbezwecken zu verwenden, einschließlich der Darstellung auf seiner Website sowie auf den Plattformen der sozialen Medien.
- Der Gast hat das Recht, vom Arsenaal 1824 zu verlangen, dass Fotos und/oder Videoclips, auf denen er zu sehen ist, entfernt werden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Website. Weitere Informationen darüber, wie Arsenaal 1824 personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz.
- Ohne ausdrückliche Genehmigung des Arsenaal 1824 ist es dem Gast nicht gestattet, Bild- oder Tonaufnahmen des Grand Cafés/Restaurants/Terrasse zu gewerblichen (nicht privaten) Zwecken anzufertigen und/oder Kopien von Speisekarten/Plakaten/Flyern und sonstigen Drucksachen oder Eigentum des Arsenaal 1824 zu verwenden.
Art. 13 ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
- Auf Verträge mit Arsenaal 1824 ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Alle Streitigkeiten zwischen dem Gast und Arsenaal 1824 werden, sofern das Gericht zuständig ist, vom Bezirksgericht Gelderland, Standort Arnheim, entschieden. Arsenaal 1824 ist außerdem befugt, den Gast vor das gesetzlich zuständige Gericht zu laden, das in diesem Fall zuständig ist.
Art. 14 SCHLUSSBESTIMMUNG
- Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen. Sollte sich eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund als unwirksam erweisen, so vereinbaren Arsenaal 1824 und der Gast eine Ersatzbestimmung, die der unwirksamen Bestimmung in Umfang und Zweck so weit wie möglich nahe kommt.
